InsolvenzstrafrechtAnwaltlicher Notruf

Wer als Gläubiger wahrheitswidrige Behauptungen über die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners macht, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Das OLG Koblenz hat entschieden, dass laut § 164 II StGB auch ein Schutzinteresse für juristische Personen vor ungerechtfertigter Verfolgung besteht.

Quelle: OLG Koblenz, Urteil vom 15.10.2012, NJW-Spezial 2012, 729