InsolvenzstrafrechtQuotenverteilung bei Verkehrsunfall zwischen Krad mit überhöhter Geschwindigkeit und nach links abbiegendem Pkw

Wer als Gläubiger wahrheitswidrige Behauptungen über die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners macht, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Das OLG Koblenz hat entschieden, dass laut § 164 II StGB auch ein Schutzinteresse für juristische Personen vor ungerechtfertigter Verfolgung besteht.

Quelle: OLG Koblenz, Urteil vom 15.10.2012, NJW-Spezial 2012, 729