SteuerstrafrechtQuotenverteilung bei Verkehrsunfall zwischen Krad mit überhöhter Geschwindigkeit und nach links abbiegendem Pkw

Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts Augsburg aufgehoben, das einen Steuersünder in zwei Fällen – jeweils Hinterziehung von Einkommensteuer und Lohnsteuer – zu insgesamt zwei Jahren Haft verurteilt hat, weil jeder einzelne Hinterziehungsbetrag unterhalb der Millionengrenze lag. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein und verwies auf sachlich-rechtliche Fehler bei der Strafzumessung. Tatsächlich hatte das vom Generalstaatsanwalt eingelegte Rechtsmittel Erfolg: Das Urteil wurde aufgehoben und an eine andere Wirtschaftskammer des LG zurückverwiesen. Zwar sei die Strafzumessung grundsätzlich Sache des Tatgerichts, aber bei Tatmehrheit könne die Aufhebung eines Einzelstrafausspruchs insbesondere dann zur Aufhebung weiterer Strafaussprüche führen, wenn die abgeurteilten Strafen im inneren Zusammenhang stehen. In diesem Fall hat das Gericht einen Straftatbestand der Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall gesehen. Dieser liegt in der Regel vor, wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Vorteile erlangt. Dabei kommt es auch auf den Hinterziehungsbetrag insgesamt an: Bei mehr als 1 Mio Euro kommt eine Bewährungsstrafe meist nicht mehr in Betracht.

Quelle: NJW 2012, 1458