Unternehmen sind von strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihre Verantwortlichen und Mitarbeiter in besonderer Weise durch Durchsuchungen, Beschlagnahmen und negative Medienberichterstattung betroffen. Sie können bei Straftaten ihrer leitenden Mitarbeiter eigenständig durch Geldbußen sanktioniert werden. Die europäischen Harmonisierungsbestrebungen auf dem Gebiet des Strafrechts werden den bestehenden Sanktionskatalog zukünftig erheblich erweitern.
Neben der rufschädigenden Medienberichterstattung und der Einschaltung von Aufsichtsbehörden erweisen sich in der Praxis umfangreiche Beschlagnahmen von Geschäftsunterlagen vielfach als besonders gravierend. Sie ziehen regelmäßig eine erheblichen Störung des Geschäftsbetriebs nach sich und bergen die Gefahr der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen.
Infolge dessen sind die außerstrafrechtlichen Folgen eines Ermittlungsverfahrens für Unternehmen regelmäßig erheblich und erfordern zu ihrer Vermeidung bzw. Reduzierung eine kompetente und engagierte anwaltliche Begleitung. Die strafrechtliche Beratung in unternehmensbezogenen Strafverfahren hat eine Vielzahl – teilweise auch gegenläufiger – Aspekte in den Blick zu nehmen und in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zu einer interessengerechten Lösung zu führen. Die zu Beginn eines Verfahrens typischer Weise eintretende Krisensituation bedarf der anwaltlichen Koordination ebenso wie die Verteidigung der individuell Betroffenen.