Das Arzt- und Medizinstrafrecht unterliegt einer lebhaften Entwicklung und scheint seit einiger Zeit in den Fokus der Staatsanwaltschaften zu rücken. Nicht zuletzt die sich doch ständig wandelnde Gesetzes- und Rechtslage erfordert eine Spezialisierung des strafrechtlichen Beraters, der sich mit den Besonderheiten dieses Themas auskennen und in Beratungs- bzw. Verteidigungskonzepten berücksichtigen kann. Das gilt um so mehr, als hier bereits bei einigen Staatsanwaltschaften Spezialisierungen stattgefunden haben.
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Ärzte (oft durch Patienten oder Krankenkassen initiiert) unterliegen einem steigenden Trend. Hierbei geht es im Wesentlichen um den Vorwurf von Behandlungs- und / oder Aufklärungsfehlern oder aber um Betrugs- (Abrechnungsbetrug) bzw. Korruptionsvorwürfe (Bestechlichkeit).
Die Konsequenzen eines solchen Verfahrens können für den Betroffenen verheerend sein. Neben den finanziellen Belastungen und der möglicherweise rufschädigenden Wirkung eines (öffentlichen) Strafverfahrens kann bereits die Verurteilung zu einer Geldstrafe den Verlust der Approbation zur Folge haben. Neben dem Ruhen oder Widerruf der Approbation ist ein Entzug oder Ruhen der Kassenzulassung, in anderen Fällen ein Berufsverbot möglich – neben einer etwaigen Verurteilung zu einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe.
Neben den Ärzten ist der gesamte Bereich „gesundheitsnaher Tätigkeiten“ von umfangreichen ordnungswidrigkeiten- und strafrechtlichen Regelungen geprägt.
Permanente Änderungen der Rechtslage etwa durch Neuregelungen des Embryonenschutzgesetzes, Medizinproduktgesetzes oder der Erweiterung des Arzneimittelgesetzes führen dazu, daß ein ausgeprägtes Problembewußtsein für die damit verbundenen strafrechtlichen Aspekte nicht existiert. Um so wichtiger sind in dieser Sondermaterie die Spezialkenntnisse des strafrechtlichen Beraters der Ärzte und Krankenhäuser.