Als allgemeines Strafrecht bezeichnen wir das „Strafrecht des täglichen Lebens“. Umfaßt werden damit Vorwürfe von Beleidigung über Körperverletzung und Erpressung sowie Diebstahl, Raub, Unterschlagung und Betrug.
Auch wenn dies weniger alltäglich ist, fallen die Kapitaldelikte Totschlag (oder fahrlässige Tötung) und Mord ebenfalls hierunter.