Richterlicher Eildienst und Beweisverwertungsverbot
Ein richterlicher Bereitschaftsdienst auch für die Nachtzeit ist einzurichten, wenn zu dieser Zeit dem Richtervorbehalt unterliegende Ermittlungsmaßnahmen nicht nur ausnahmsweise…
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Ein richterlicher Bereitschaftsdienst auch für die Nachtzeit ist einzurichten, wenn zu dieser Zeit dem Richtervorbehalt unterliegende Ermittlungsmaßnahmen nicht nur ausnahmsweise…
KammerInfo Nr. 16/2009
Die Annahme von “Gewalt” i.S.d. § 240 I StGB (Nötigung) erfordert auch im Straßenverkehr ein Ausüben von Zwang durch körperliche…