Das Strafrecht hat den traditionell innerstaatlichen Rechtsbereich verlassen und eine Europäisierung sowie Globalisierung erfahren.
Sowohl die Kenntnisse der europäischen Instrumentarien (z.B. Europäischer Haftbefehl) und Institutionen (z.B. Europol, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) als auch der völkerstrafrechtlichen Entwicklungen (etwa am Internationalen Strafgerichtshof) sind Spezialkenntnisse, die unabdingbare Voraussetzung für eine sachgerechte Interessenvertretung darstellen.