Das Internetstrafrecht (Cybercrime) verstehen wir als das Strafrecht der neuen Medien. Es umfaßt die klassische Computerkriminalität und erfaßt Kriminalität im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Von dem online begangenen Betrug bei ebay, über Hacking und Phishing sowie dem Ausspähen von Daten oder der Urheberrechtsverletzung, bis hin zur Verbreitung von Kinderpornografie und strafbaren Äußerungen in sozialen Netzwerken oder dem Handel mit verbotenen Gütern (Waffen, Drogen o.ä. etwa im Darknet) – im In- und Ausland. Das sich eröffnende Feld strafbarer Handlungen unter Einsatz dieser Medien erweist sich als scheinbar grenzenlos groß.
Hier werden besonders geschulte Ermittler auf die Durchforstung des Internets oder mit der Sachbearbeitung derartiger Delikte eingesetzt, so daß eine gleichsam besondere Kenntnis der Verteidigung auf diesem Gebiet unerläßlich ist.