Schnell ist ein Vorwurf erhoben, man habe sich einer anderen Person unsittlich genähert. Die behauptete oder tatsächliche Berührung, die in einen mißverständlichen Zusammenhang gebracht wird; der als einvernehmlich verstandene Geschlechtsverkehr, der nun als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung dargestellt wird; das benötigte Druckmittel der sexuellen Belästigung gegenüber dem Lehrer, Aufseher, Trainer, Arbeitgeber, wenn man abgewiesen wurde oder erfolglos blieb; der Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind oder des Partners mit einem selbst, der sich bei der Trennung / Scheidung vorteilhaft als sexueller Mißbrauch vorzeigen läßt; das Herunterladen anzüglicher Filme oder Bilder, unter denen sich ungeahnt Kinderpornografie befindet … und so weiter.
Mit derart unangenehmen Themen gelangt man meist sehr überraschend in Kontakt. Und da es sich um Tabuthemen handelt, bespricht man sie nicht gerne mit jedermann. Hier ist das Vertrauen in eine Person wichtig, die sich im (straf-) rechtlichen Umgang mit dieser Materie gut auskennt.