Eine Verteidigung in Steuerstrafsachen setzt Kenntnisse der hier beiden zusammentreffenden Verfahren voraus: Die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen weichen im Besteuerungsverfahren durchaus von denen im Strafverfahren ab. In diesem Spannungsfeld der zwei berührten Rechtskreise bieten wir Ihnen sachkundige Beratung im Vorfeld, aber auch kompetente Verteidigung in eingeleiteten Strafverfahren an. Die oft nicht deutlich abgrenzbare Doppelfunktion der Steuerfahndung, die sowohl als Finanz- aber auch als Ermittlungsbehörde („Staatsanwaltschaft“) auftritt, macht es schwer, sich jeweils richtig bzw. in günstigster Weise zu verhalten. Je nach Eignung des Einzelfalles kommt im Vorfeld die Abgabe einer „strafbefreienden Selbstanzeige“ in Betracht. Bei bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren ist zu prüfen, ob sich der vermeintlich einvernehmliche Weg anbietet, der etwa über eine sog. „tatsächliche Verständigung“ auch zur Einstellung des steuerstrafrechtlichen Verfahrens führen kann. Oder es werden die Voraussetzungen für ein (evtl. auch paralleles finanzgerichtliches) Erstreiten der eigenen Positionen geschaffen. Um sich alle Möglichkeiten eines im Einzelfall „richtigen“ Vorgehens zu schaffen und zu erhalten, ist es wichtig, von Anfang an die entsprechenden Weichen zu stellen und etwaige Verfahrensfehler der Steuerfahndung zu erkennen. Soweit erforderlich arbeiten wir mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.
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