Nirgends kommt man so schnell mit dem Strafrecht in Berührung wie im Straßenverkehr!
Beim Ausparken streift man unbemerkt ein anderes parkendes Fahrzeug… Es gab ein Bierchen (zu viel) bei dem Geburtstagsumtrunk des Kollegen… Man muß ein etwas sportlicher ausgeführtes Überholmanöver dergestalt beenden, daß der Überholte leider stärker bremsen muß… Unerwartet betritt ein unachtsamer Fußgänger die Straße und ein rechtzeitiges Anhalten oder Ausweichen gelingt nicht mehr… u.s.w..
Unfallschadenregulierung
Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und wünschen eine schnelle Abwicklung der Unfallschadenregulierung?
Wir ermitteln für Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und melden dort Ihre Schadensersatzansprüche (z.B. Reparaturkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Neukauf, Schmerzensgeld, Behandlungskosten u.a.) an.
Auch bei der Wahl eines Kfz-Sachverständigen und der Beschaffung eines Leihwagens bzw. Ersatzfahrzeuges sind wir Ihnen gerne behilflich.
Verkehrsstrafrecht
Mit dem Verkehrsstrafrecht kommt man durchaus in Berührung, ohne daß man sich dessen immer bewußt ist.
Ein unbemerkter Parkplatzrempler kann zu dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und damit zu einem Strafverfahren führen. Der Verlust der Fahrerlaubnis (und möglicherweise des Versicherungsschutzes) können fatale Folgen sein. Auch kommt es vor, daß im Rahmen eines Verkehrsunfalles jemand verletzt oder schlimmstenfalls getötet wird, so daß die fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Raume stehen. Und Alkohol bzw. Drogen können ebenfalls zu verkehrsstrafrechtlichen Schwierigkeiten führen.
Hier ist es wichtig, von Anfang an durch eine ordentliche Vertretung dem Verfahren die richtige Wendung zu geben und nichts Falsches zu erklären!
Autokauf
Sachmängel an einem erworbenen Kfz sind regelmäßig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
Bereits der Abschluß des Kaufvertrages entscheidet darüber, ob und ggf. welche Rechte Ihnen zustehen. Kaufpreisminderung, Vertragsrückabwicklung (Wandelung), Schadensersatz u.s.w. sind Gewährleistungsrechte, die zum Teil wirksam beschränkt oder ausgeschlossen werden können, wenn dies wirksam vereinbart wurde.
Sie bei der Feststellung, ob und ggf. welche Ansprüche bestehen oder eben nicht bestehen sowie in der erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen durchzuführenden gerichtlichen Klärung.
(Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht
Zu schnell gefahren? Falsch überholt oder geparkt? Eine rote Ampel übersehen?
Es gibt unzählige Bußgeldtatbestände, die einem zu schaffen machen können.
Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, Bußgelder, Fahrverbote…
Nicht selten lassen sich Bußgeldbescheide durch eine anwaltliche Überprüfung korrigieren und schwerwiegende Folgen wie Fahrverbote abwenden.
„Eine dezidierte Übersicht zu unseren Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und angrenzender Felder, finden Sie auf unserer Seite CHS-Verkehrsrecht.“