Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein gesetzlich nicht definierter Begriff, umfaßt aber als Sammelbegriff die Gesamtheit der strafrechtlichen Bestimmungen, die die Kernbereiche des Wirtschaftsrechts schützen sollen und mit unternehmerischer Tätigkeit zusammenhängen.
In diesem Zusammenhang geht es insofern häufig um Korruptions- und Insolvenzdelikte, Betrugsstraftaten, Steuerstrafrecht sowie Untreue und Diebstahl geistigen Eigentums, Urheberrechtsverletzungen. Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen ebenso darunter wie Kapital- und Finanzmarktstrafrecht, aber auch das Verbraucherschutz- und das Arbeitsstrafrecht (etwa Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Schwarzarbeit etc.).
Die Strafverfolgungsbehörden haben inzwischen bereits mehrere Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität installiert und damit entsprechende Kompetenzen gebündelt.